BITTEN. FORDERN. KLAGEN.*

Unser Ampelansatz

BITTEN. FORDERN. KLAGEN.*

Unser Ampelansatz Bitten. Fordern. Klagen! basiert auf dem Grundsatz, die Durchsetzung von (Rück-) Zahlungsansprüchen stets so schonend wie möglich, so hart wir nötig, aber immer konsequent zu verfolgen.
Informell. Deeskalierend. Lösungsorientiert.
Informell. Deeskalierend. Lösungsorientiert. Ohne Paragrafen.

PHASE 1: BITTEN

Im Sinne aller Beteiligten ist uns sehr daran gelegen, deine Interessen möglichst schonend durchzusetzen. Deshalb suchen wir zunächst so oft es geht das persönliche Gespräch mit der Gegenseite – informell, deeskalierend und lösungsorientiert: Verstehen, verstanden werden, Interessen abgleichen, Forderungen benennen und bestenfalls eine Einigung erzielen.

Nicht selten gelingt es uns dank respektvoller und konstruktiver Kommunikation, die Gegenseite von unseren Ansprüchen zu überzeugen. Wir sind der Überzeugung, dass ein persönliches Gespräch häufig zielführender ist, als 20 Einschreiben.
Formell. Bestimmt. Interessenorientiert

PHASE 2: FORDERN*

Falls unsere Bemühungen, deine Interessen möglichst harmonisch durchzusetzen, nicht erfolgreich waren, verschärfen wir den Ton.

Wir fordern die Gegenseite mittels Einschreiben dazu auf, unsere Forderungen innerhalb einer Frist zu erfüllen und weisen ergänzend auf entsprechende Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung hin.

Wir bleiben bedingt gesprächsbereit.
Kompromisslos. Vehement. Akribisch

PHASE 3: KLAGEN*

Wir lassen uns nicht hinhalten. Ist die Frist verstrichen oder werden Zusagen nicht eingehalten, weicht unsere Gesprächsbereitschaft knallhartem Durchgreifen.

Zur Durchsetzung deiner Interessen beauftragen wir einen unserer spezialisierten externen Partneranwälte und bitten darum, sich der vollen Breite des juristischen Handwerkszeugs zu bedienen.

Wie schon der Volksmund sagt: »Wer nicht hören will, muss fühlen«.
Bitten. Fordern. Klagen!

Beispiele unseres Ampelansatzes

Beispiel 1
Offene Forderungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
Wir setzen uns mit deinem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung und bitten ihn darum, deine ausstehenden (finanziellen) Ansprüche umgehend zu begleichen. Sollte unsere Bitte wirkungslos bleiben, werden wir formell und setzen schriftlich eine Frist. Für den Fall, dass die Frist ohne gewünschtes Ergebnis verstreicht, verfolgt eine unserer Partnerkanzleien deine Ansprüche gerichtlich.
Beispiel 2
Ausbleibende Unterhaltszahlungen
Wir rufen das betroffene Elternteil zunächst an und bitten es, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Wird unserer Bitte nicht entsprochen, gehen wir in Phase 2 über und verschärfen mittels schriftlicher Aufforderung den Ton, bevor eine unserer Partnerkanzleien in letzter Konsequenz das zuständige Gericht einschaltet.
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